Navigationssysteme sind in modernen Autos mit einem Tv-Tuner ausgestattet, das heißt, es ermöglicht einen Fernsehempfang auf dem Bildschirm des Navigationssystems. Falls das Navigationssystem einen DVD Player besitzt, können auch meistens DVD Filme abgespielt werden.
DVD´s bzw. Fernsehen schauen ist nur im Stillstand oder bei geringer Geschwindigkeit möglich. Bei Fahrt oberhalb der Schrittgeschwindigkeit schaltet sich der Bildschirm automatisch ab, dies dient zur eigenen Sicherheit damit man während der Fahrt nicht abgelenkt wird. Mitreisende kommen leider nicht mehr in den Genuß Fernsehen oder DVD während der Fahrt zu empfangen , was gerade auf längeren Fahrten eine angenehme Unterhaltung ermöglichen würde.
Um dem abzuhelfen bieten wir für viele Fahrzeugtypen eine
Tv-Freischaltung bzw. DVD-Freischaltung an. Ob Sie ein Mercedes Comand System haben, ein Navi Plus System von Audi oder ein anderes System. Die TV-Freischaltung ermöglicht es während der Fahrt die Tv bzw. DVD-Funktion vom Navigationssystem zu nutzen. Durch eine Tv-Freischaltung können Sie auch während der Fahrt den Mitreisenden einen DVD Film präsentieren, oder aber auch auf langen Urlaubsfahrten den Kindern einfach die Fahrt verschönern.
Die TV-Freischaltung erfolgt durch uns per Programmierung des Tv-Moduls über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs. Bei manchen Fahrzeugen muss für eine
Tv-Freischaltung ein Tv-Modul eingebaut werden.
Dies erfolgt über einen elektronischen Eingriff ins Fahrzeug. Eine Tv-Freischaltung kann jederzeit durch uns wieder rückgängig gemacht werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht und
nehmen Kontakt zu uns auf !
Wichtiger Hinweis zur TV Freischaltung!
Die TV Freischaltung ermöglicht es, während der
Fahrt die TV bzw. DVD - Funktion von Ihrem Navigationssystemen
zu nutzen.
TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt. Grundsätzlich
muss man
drei Dinge beachten:
1. TÜV: Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei
Zulassungsbeschränkungen unterliegen kann die Verkehrstauglichkeit
auch nicht durch den Einbau oder die Veränderung der
Gerätschaften geändert werden.
2. Unfall: Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge
es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass
der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war. Letztenendes
führt dies aber nur dazu nachzuweisen, ob der Fahrer
Ferngesehen hat, oder nicht und nicht, ob die TV-Freischaltung
rechtens ist.
3. Polizeikontrolle: Sollte eine Polizeikontrolle erkennen,
dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt
ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie
jemand, der unachtsam Auto gefahren ist. Die TV-Funktion an
sich hat hier keinerlei Auswirkungen.
Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist
jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich
ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt
definitiv wäre.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
Die Freischaltung ermöglicht dem Beifahrer und den
Mitfahrern die Nutzung der TV bzw. DVD Funktion
während der Fahrt.
Der Fahrer darf davon nicht abgelenkt werden und muß
auf den Verkehr achten!